Reservierungsbedingungen
Im Allgemeinen kann eine Buchung bis zu 72 Stunden vorher kostenlos storniert werden. Wenn Sie innerhalb von 72 Stunden stornieren (oder nicht erscheinen), beträgt die Stornogebühr 100%.
Ausnahmen:
Karneval/Ostern: Buchungen können bis zu 14 Tagen kostenlos storniert werden. Innerhalb von 13 Tagen fallen 100% Stornogebühren an.
Weihnachten/Neujahr/Juli/August: Buchungen können bis zu 21 Tage kostenlos storniert werden. Innerhalb von 20 Tagen fallen 100% Stornogebühren an.
Um eine Buchung vorzunehmen, benötigen wir eine gültige Kreditkarte mit ausreichender Deckung.
Wir werden Ihre Kreditkarte nach Ablauf der kostenlosen Annullationsfrist belasten (z.B. Juli/August 20 Tage vor Anreise).
Wenn Sie eine nicht rückerstattbare Rate gebucht haben, so wird Ihre Kreditkarte sofort automatisch belastet.
Tut uns leid, aber leider können Sie Ihr Haustier nicht mitbringen.
Rauchen in den Appartements ist verboten.
Keine laute Musik, keine Partys.
Kinder willkommen!
Allgemeine Reisebedingungen von:
Wirz Travel AG
Bitzighoferstrasse 16
6060 Sarnen/Switzerland
Tel. 041 666 57 57
sarnen@wirztravel.ch
wirztravel.ch
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Reisen mit
Stil®-Arrangement von Wirz Travel AG, 6060 Sarnen/
Switzerland (nachfolgend Wirz Travel genannt) interessieren.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde der
Text nur in der männlichen Form verfasst.
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Wirz Travel
für von Wirz Travel veranstaltete Reisen mit
Stil®-Arrangements.
2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen
und Wirz Travel abgeschlossen wird
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Wirz Travel kommt
mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer Anmeldung
durch Wirz Travel zustande. Die Anmeldung
bedarf der schriftlichen Form. Von diesem Zeitpunkt
an werden die Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Reisebedingungen)
für Sie und Wirz Travel wirksam. Besondere
Wünsche wie bestimmte Sitzplätze im Flugzeug
oder Zimmer usw. können nur als Wunsch
entgegengenommen, aber nicht garantiert werden.
Wirz Travel hat das Recht, innert angemessener
Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
Unsere Kataloge, Ausschreibungen auf unseren
Webseiten und in anderen Werbemitteln sind keine
verbindlichen Angebote.
2.2 Buchung für mehrere Reiseteilnehmer
Melden Sie als buchende Person weitere Reiseteilnehmer
an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten
(insbesondere Bezahlung des Reisepreises)
wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen
Vereinbarungen und diese Allgemeinen
Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
2.3. Namensangaben
Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren
Namen und die Namen der Mitreisenden wie in
den für die Reise verwendeten Personaldokumenten
(Pass usw.) anzugeben. Stimmen die Namen
auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem
Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis
überein (z.B. Fritz statt Friedrich), kann
Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft,
verweigert werden oder es entstehen Kosten
für die Neuausstellung des Tickets. Allfällige
Zusatzkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt,
resp. nicht bezogene Leistungen werden nicht zurückvergütet.
3. Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten
3.1. Unser Reiseprogramm setzt voraus, dass die
Reiseteilnehmer nicht gehbehindert und auf keine
Hilfsmittel (Krücken, Rollstuhl etc.) angewiesen
sind. Wir behalten uns vor, Reiseteilnehmer, die
diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Teilnahme
vor oder während der Reise auszuschliessen.
Vor Reisebeginn kommen die Annullierungskosten
nach Ziffer 6 zur Anwendung, während der
Reise Ziffer 10. Der Reiseteilnehmer verpflichtet
sich, den medizinischen Fragebogen/Notfallblatt
korrekt auszufüllen.
3.2. Sollten Sie auf Medikamente angewiesen sein,
sind Sie selber dafür besorgt, die entsprechenden
Mengen mit sich zu führen. Es kann sein, dass Ihr
Medikament im Ausland nicht erhältlich ist.
3.3. Annullierungskosten- und Rückreisekostenversicherung
Eine Annullations- und Rückreiseversicherung ist
für alle Reiseteilnehmer obligatorisch (siehe Anmeldeformular).
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Wirz Travel verlangt bei der Anmeldung einen
Nachweis der bestehenden Versicherung.
3.4 Von den Reiseteilnehmern wird erwartet, dass
sie sich in die Gruppe einfügen und sich kooperativ
verhalten sowie den Weisungen der Reiseleitung
Folge leisten.
4. Leistungen
4.1 Unsere Leistungen
4.1.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
in unserem Katalog, auf unserer
Internetseite oder der Reiseausschreibung sowie
der Reisebestätigung. Sonderwünsche
Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil,
wenn sie schriftlich und vorbehaltlos bestätigt
worden sind.
4.1.2 Wenn Sie Informationen direkt bei unseren
Leistungserbringern einholen oder aus dem Internet,
Foren usw. beziehen, verpflichten uns diese
Angaben nicht.
4.2 Beginn der Leistungen
Die Leistungen von Wirz Travel beginnen, wenn in
der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab
Flughafen in der Schweiz und bei Busreisen ab Einsteigeort.
Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind
Sie selber besorgt.
4.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet,
Sie über die Namen der ausführenden
Fluggesellschaften, sobald diese bestimmt sind, zu
informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine
namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch
eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem
Fall wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft
baldmöglichst mitgeteilt.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Reisedokumente
5.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie
aus dem Katalog/der Preisliste, der Internetausschreibung
resp. den weiteren Werbemitteln. Die
Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn
nichts anderes bei der Ausschreibung, in der Preisliste
oder auf der Internetseite erwähnt ist, pro
Person bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise
sind in Schweizer Franken angegeben. Der Frühbucher-
Rabatt ist nur bei speziell gekennzeichneten
Reisen und nur bei verbindlicher Anmeldung bis
zum angegebenen Termin anwendbar. Preisänderungen
nach Vertragsabschluss siehe Ziffer 6.
5.2 Zahlung
5.2.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine
Anzahlung von 30% des gesamten Reisepreises zu
leisten. Für Kreuzfahrten gelten höhere Prozentsätze,
die sich aus der Bestätigung ergeben.
5.2.2 Der restliche Reisepreis ist bis spätestens
45 Tage vor Abreise zahlbar, sofern nicht anders
vermerkt.
5.2.3 Kreditkarten, WIR- und REKA-Checks können
nicht an Zahlung genommen werden.
5.2.4 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung
oder Restzahlung berechtigt uns, nach erfolglosem
Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen
zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise
als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskosten
gemäss Ziffer 6 zur Zahlung fällig.
5.3 Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 46
Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag
anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
Im Weiteren gelten Ziffer 5.2.3 f.
5.4 Reisedokumente
Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden
Ihnen
die Dokumente nach vollständiger Zahlung
des Reisepreises anlässlich des Informations-Treffens
ausgehändigt. Bei Kurzreisen werden die Dokumente
per Post zugestellt.
6. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm
oder können die Reise nicht antreten
(Annullierung)
6.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen
oder die Reise absagen (annullieren), so müssen
Sie dies Wirz Travel persönlich oder durch einen
eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen
Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben.
6.2 Bearbeitungsgebühr
6.2.1 Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung,
der Benennung eines Ersatzreisenden,
einer Änderung der Reisedaten, gebuchter
Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des
Reisebeginns usw. oder bei einer Reiseabsage (Annullierung)
werden nebst den Umbuchungs- oder
Annullationskosten der Leistungsträger pro Person
CHF 200.–, pro Auftrag, maximal CHF 300.– als Bearbeitungsgebühr
durch Wirz Travel erhoben.
6.2.2 Wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung
(Ziffer 3.3) abgeschlossen haben, ersehen Sie
aus der Versicherungspolice, ob diese Bearbeitungsgebühr
von Ihrer Versicherung bezahlt wird.
6.3 Annullationskosten
Die Annullationskosten richten sich je nach Reise.
Wir haben die Annullationsbedingungen in folgende
Kategorien aufgeteilt:
A Europa-Reisen C Schiffsreisen
B Übersee-Reisen D Musikreisen
A 120 - 91 Tage vor Abreise 20%
90 – 61 Tage vor Abreise 30%
60 – 46 Tage vor Abreise 40%
45 – 30 Tage vor Abreise 80%
29 – 00 Tage vor Abreise 100%
B 180 – 151 Tage vor Abreise 30%
150 – 90 Tage vor Abreise 50%
89 – 61 Tage vor Abreise 60%
60 – 46 Tage vor Abreise 80%
45 – 00 Tage vor Abreise 100%
C 365 – 180 Tage vor Abreise 20%
179 – 150 Tage vor Abreise 30%
149 – 119 Tage vor Abreise 40%
118 – 90 Tage vor Abreise 50%
89 – 61 Tage vor Abreise 60%
60 – 46 Tage vor Abreise 80%
45 – 00 Tage vor Abreise 100%
D* 365 – 91 Tage vor Abreise 30%
90 – 61 Tage vor Abreise 40%
60 – 46 Tage vor Abreise 60%
45 – 30 Tage vor Abreise 80%
29 – 00 Tage vor Abreise 100%
* Zusätzlich zu den Annullierungsgebühren (ausgenommen
bei der 100%-Staffel) werden die Eintrittskarten
für musikalische Veranstaltungen zu
100% verrechnet.
6.4 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-,
Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens
Ihrer Erklärung bei Wirz Travel zu den normalen
Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und
Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per
E-Mail, über unsere Internetseite, oder andere
elektronische Medien.
7. Änderungen der Prospektausschreibungen,
Preisänderungen, Programmänderungen, Änderungen
im Transportbereich
7.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Wirz Travel behält sich ausdrücklich das Recht vor,
Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungen
auf Internetseiten usw. sowie Preise
vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall
sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss.
7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
7.2.1 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können
sich aus
• der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten
(einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
• neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren
(wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren,
Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren,
Klimaabgaben, Einführung oder
Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben,
staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder
• Wechselkursänderungen ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen,
so können diese an Sie weitergegeben werden.
Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
7.2.2 Wir werden Sie bis spätestens 3 Wochen vor
Reisebeginn über eine Preiserhöhung informieren.
Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt
(bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro
Person), stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten
Rechte zu.
7.3 Programmänderungen, Änderungen im
Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor
Reisebeginn
Wirz Travel behält sich auch in Ihrem Interesse das
Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte
Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart,
Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten
usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt,
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände,
behördliche Massnahmen, Streiks usw. es
erfordern. Wirz Travel bemüht sich, Ihnen gleichwertige
Ersatzleistungen anzubieten. Wirz Travel
orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen
und deren Auswirkungen auf den Preis.
7.3.1 Besetzungsänderungen bei musikalischen
Veranstaltungen
Besetzungsänderungen seitens der Opern-, Festspiel-
und Konzerthäuser nach Vertragsabschluss
berechtigen nicht zur Annullierung der Reise. Eintrittskarten
können nicht annulliert/zurückgegeben
werden und sind nicht rückerstattbar.
7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss
der Reisepreis erhöht, Programmänderungen
oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen
werden
7.4.1 Führt die Programmänderung oder die Änderung
einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen
Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes
oder beträgt die Preiserhöhung mehr als
10 Prozent bezogen auf den Gesamtpreis der Reise
pro Person, so haben Sie folgende Rechte:
• Sie können die Vertragsänderung annehmen;
• Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
vom Vertrag schriftlich zurücktreten und
Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich
rückerstattet;
• Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt
unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie
an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen
Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht,
Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise
günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet.
Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der
Preis der Ersatzreise zu bezahlen.
7.4.2 Lassen Sie uns keine Mitteilung zukommen,
so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung
oder der Änderung einzelner vereinbarter
Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten,
wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizerischen
Post übergeben.
8. Reiseabsage durch Wirz Travel
8.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Wirz Travel ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen,
wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen
dazu berechtigten Anlass geben, die Teilnahmevoraussetzungen
nicht erfüllen oder den medizinischen
Fragebogen/Notfallblatt nicht, nicht vollständig oder
nicht korrekt ausgefüllt haben. In diesem Fall kommen
die Bestimmungen über die Annullierung der
Reise nach Ziffer 6 zur Anwendung unter Vorbehalt
weiterer Schadenersatzforderungen.
8.2 Mindestteilnehmerzahl
Für von Wirz Travel angebotenen Reisen gilt eine
Mindestteilnehmerzahl von 18 Personen, bei Kreuzfahrten
sind es 20 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, kann Wirz Travel die
Reise bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn absagen.
In diesem Fall zahlen wir den bezahlten
Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits
sind ausgeschlossen.
8.3 Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt,
Streiks
8.3.1. Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare
Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen,
Epidemien, Pandemien, Unruhen), behördliche
Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise
erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen,
kann Wirz Travel die Reise absagen. In diesem
Fall zahlen wir Ihnen bezahlte Beträge unter
Abzug bereits entstandener oder trotz Annullierung
zu bezahlender Kosten (wie für Flugtickets, Hotels
usw.) zurück. Es werden pro Person CHF 150.– pro
Auftrag, maximal CHF 200.–, als Bearbeitungsgebühr
erhoben. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits
sind ausgeschlossen.
8.3.2 Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt
werden kann oder nicht, ziehen wir die
Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes
für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie
des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und
prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise
resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret
bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen
möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns
das Recht vor, die Reise abzusagen.
9. Programmänderungen, Leistungsausfälle
während der Reise
9.1 Wirz Travel ist bemüht, die Reise wie vereinbart
durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungsund
Programmänderungen kommen. In diesen Fällen
wird Ihnen Wirz Travel soweit als möglich eine
gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe
übermässige Kosten oder unverhältnismässigen
Aufwand verursachen, darf Wirz Travel die Abhilfe
verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten
des Reisenden.
9.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen
oder Leistungsausfälle durch höhere Gewalt verursacht
werden, darf Wirz Travel die Abhilfe verweigern.
Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten
des Reisenden.
10. Nicht bezogene Leistungen / Sie treten die
Reise an, können sie aber nicht beenden
10.1 Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder
bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen
der Preis für das Reisearrangement resp. die
nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet
werden.
10.2 In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung
oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden
Person) wird Ihnen die Wirz Travel-
Reiseleitung soweit als möglich bei der Organisation
der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
10.3 Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw.,
gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang
auch die Möglichkeit zum Abschluss
einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung,
welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist, siehe
Ziffer 3.3.
11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
11.1 Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung
oder erleiden Sie einen Schaden, so sind
Sie verpflichtet, bei der Wirz Travel-Reiseleitung
unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden
und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
11.2 Die Wirz Travel-Reiseleitung wird bemüht sein,
in der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten.
Wird in der der Reise angemessenen Frist
keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend,
so lassen Sie die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Wirz Travel-
Reiseleitung schriftlich festhalten. Diese sind
nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen
udgl. anzuerkennen.
11.3 Je nach Reisedestination kann ein anderes Vorgehen
bei Mängeln und Schäden festgelegt sein.
11.4 Selbstabhilfe
Sofern in der der Reise angemessenen Frist keine
Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen
Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst
für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten
werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten
Reise (Hotelkategorie, Transportmittel
usw.) und gegen Beleg von Wirz Travel ersetzt, vorausgesetzt
Sie haben den Mangel beanstandet und
eine schriftliche Bestätigung verlangt (Ziffer 11.1f.;
weitere Einzelheiten unter Ziffer 12).
11.5 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Wirz
Travel geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen
usw. gegenüber Wirz Travel
geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung
innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende
schriftlich Wirz Travel unterbreiten. Ihrer Forderung
sind die Bestätigung der Wirz Travel-Reiseleitung
und allfällige Beweismittel beizulegen.
11.6 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht
nach Ziffer 11.1f. anzeigen, so verlieren und verwirken
Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf
Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises,
Kündigung des Vertrages, Schadenersatz usw. Gleiches
gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert
einem Monat nach vertraglichem Reiseende
schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.
Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck
(Ziffer 11.7).
11.7 Fluggepäck
Schäden am Fluggepäck oder dessen verzögerte
Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der
zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige
(P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen
ab, wenn keine Schadenanzeige oder diese
verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden
nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge
verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen,
nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt
worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher
Rechte verlustig.
12. Haftung von Wirz Travel AG
12.1 Allgemeines
Wirz Travel vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender
Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht
erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres
Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit
es uns nicht möglich war, an Ort und Stelle eine
gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Im Falle der Selbstabhilfe (Ziffer 11.4) wird Ihnen Ihr
Mehraufwand bis maximal den zweifachen Reisepreis/
Person je Reisender ersetzt. Vorbehalten
bleibt Ziffer 9. und nachfolgende Bestimmungen.
12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.2.1 Internationale Abkommen und nationale
Gesetze
Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen
Abkommen beruhende Gesetze oder nationale
Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse
der Entschädigung bei Schäden usw. aus Nichterfüllung
oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so
haftet Wirz Travel nur im Rahmen dieser Abkommen
und Gesetze.
Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen
beruhende Gesetze und nationale Gesetze
mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen
bestehen insbesondere im Transportwesen
(wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt
auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
12.2.2 Haftungsausschlüsse
Wirz Travel haftet nicht, wenn die Nichterfüllung
oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf
folgende Ursachen zurückzuführen ist:
• auf Versäumnisse oder Handlungen Ihrerseits vor
oder während der Reise;
• auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse
eines Dritten, der an der Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt
ist;
• auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches
Wirz Travel oder der Leistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden
konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht,
Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden,
Entschädigung für Selbstabhilfe,
usw. von Wirz Travel ausgeschlossen.
12.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung
oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages
sind, haftet Wirz Travel im Rahmen dieser
Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der
anwendbaren internationalen Abkommen, der auf
internationalen Abkommen beruhenden Gesetze
und nationalen Gesetze.
12.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden
usw.)
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden,
die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen
Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung
von Wirz Travel auf maximal den zweifachen
Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser
der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht
worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen sowie die
anwendbaren internationalen Abkommen, die auf
internationalen Abkommen beruhenden Gesetze
und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten
oder Haftungsausschlüssen.
12.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene
Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene
Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet
Wirz Travel nicht.
12.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck,
Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys
usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen,
Bargeld, Schmuck, Kreditkarten,
Foto- und Videoausrüstungen, Handys, Medikamente
usw. selber verantwortlich sind.
In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe
aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in
keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder
sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.
Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch
von abhandengekommenen Wertgegenständen,
Foto- und Videoausrüstung, Bargeld,
Schmuck, Kreditkarten, Handys usw. haften wir
nicht.
12.2.7 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können
wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren.
Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens,
Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen,
Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw.
können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen
haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei
Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
12.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können
u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen
oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und
Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in
Ihrer
eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen
Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese
Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen
veranstaltet (Fremdleistungen). Wirz
Travel ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in
keinem Falle.
12.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach
den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und
internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden
(d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem
Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je
Reisender beschränkt, sofern nicht internationale
Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende
Gesetze, nationale Gesetze oder diese
Allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen tiefere
Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse
vorsehen.
12.5 Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres
nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten
bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren
internationalen Abkommen, auf internationalen
Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen
Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht
abänderbare Verjährungsfristen.
13. Weiterreise nach Ankunft
Wenn Sie Ihre private Heimreise nach Ihrer Ankunft
in der Schweiz planen, berücksichtigen Sie bitte
mögliche Ankunftsverspätungen Ihres Fluges, Zuges
oder Cars usw. – Ankunftsverspätungen sind
auch bei guter Reiseplanung immer möglich – z.B.
bei Ankunft in Zürich-Flughafen sollten Sie mindestens
120 Minuten bis zur Abfahrt Ihres Zuges einplanen.
Nach Langstreckenflügen ist diese Zeitspanne
angemessen zu verlängern. Denken Sie
daran, dass Pass- und Zollkontrollen erhebliche Zeit
in Anspruch nehmen können.
14. Versicherungen
14.1 Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen
ist beschränkt. Wirz Travel empfiehlt
Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz
zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-
Versicherung, Annullierungskostenversicherung,
Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-
Rückreisekosten-Versicherung usw.
15. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften,
Gepäckbestimmungen
15.1 Einreisebestimmungen
Bei den Reiseunterlagen finden Sie die Angaben
über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben
gelten für Schweizer Bürger/innen und Bürger/innen
Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben
bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt,
damit Wirz Travel Sie über die entsprechenden Vorschriften
orientieren kann. Dabei geht Wirz Travel
davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft,
Staatenlosigkeit usw. vorliegen.
15.2 Schengen Staaten
Wenn Sie als Bürger eines Schengen-Staates von
einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-
Staat einreisen, werden keine systematischen
Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl
müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen
Reisepapieren ausweisen können. Das
heisst, Sie müssen das vorgeschriebene Personaldokument
jederzeit mit sich zu führen.
15.3 Visa und Reisedokumente
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert,
Visa eingeholt werden müssen usw., sind Sie selber
dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument
nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt
und müssen Sie die Reise absagen oder ändern, gelten
die Annullierungsbestimmungen. Visaanträge
usw. sind immer vollständig auszufüllen. Die Vorund
Familiennamen sind wie im verwendeten Personaldokument
aufgeführt anzugeben.
15.4 Anmeldung bei Behörden
15.4.1 Je nach Reisedestination müssen Sie sich vor
Abreise rechtzeitig bei einer ausländischen Behörde
anmelden (z.B. USA: Electronic System for
Travel Authorization (ESTA), https://esta.cbp.dhs.
gov/. Eine Einreise ist nur möglich, wenn Sie die
Einreisegenehmigung erhalten haben. Wirz Travel
weist Sie auf dieses Prozedere hin, doch sind Sie
selber für die Anmeldung verantwortlich.
Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert
oder keine Einreisegenehmigung erteilt werden,
können Ihnen die nicht bezogenen Leistungen
nicht rückerstattet werden.
Solche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig
sein. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.
15.4.2 Zudem ist es möglich, dass Sie am Flughafen
oder während des Fluges weitere Formulare für die
Einreise ins Zielland ausfüllen müssen. Diese werden
den zuständigen Behörden übermittelt (z.B.
USA: Advance Passenger Information System). Viele
Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare
auf ihren Webseiten aufgeschaltet, sodass
die Formulare im Voraus ausgefüllt werden können.
Ihre Buchungsstelle wird Sie orientieren oder Sie
finden diese Angaben in den Reiseunterlagen.
15.5 Einhaltung der Einreisebestimmungen
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der
Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften
verantwortlich. Wenn Sie Medikamente mit sich
führen, klären Sie ab, ob Sie diese ins Reiseland
einführen dürfen und welche Mengen zulässig
sind. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung haben
Sie die Rückreisekosten zu übernehmen. Überprüfen
Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen
Dokumente bei sich haben.
15.6 Gepäckbestimmungen
Wirz Travel wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen
informieren oder Sie finden diese
Informationen in den Reiseunterlagen. Für Übergepäck
(Koffer und im speziellen Handgepäck) entstehen
zusätzliche Kosten zu Ihren Lasten.
16. Sicherstellung der Kundengelder
Wirz Travel ist Teilnehmer am Garantiefonds der
Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der
Schweizer Reisebranche garantiert Ihnen die Sicherstellung
der im Zusammenhang mit Ihrer
gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge.
Detaillierte Angaben finden Sie unter:
www.garantiefonds.ch
17. Ombudsman
17.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung
sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der
Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman
ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen
Ihnen und Wirz Travel eine faire und ausgewogene
Einigung zu erzielen.
17.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
8038 Zürich
Tel. 044 485 45 35
info@ombudsman-touristik.ch
www.ombudsman-touristik.ch
18. Datenschutz
18.1 Ihre Daten
Wirz Travel benötigt von Ihnen und den Mitreisenden
verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname,
Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur
korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen
dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Wir sind
verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und
speichern sie in der Schweiz/in Deutschland.
18.2 Übermittlung an Leistungsträger und
Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung
notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten.
Diese können sich im Ausland befinden, wo
der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard
entspricht.
Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher
Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen
an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies
betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich,
Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information
System (APIS), resp. TSA Secure Flight Programm)
oder Hoteliers.
18.3 Besonders schützenswerte Personendaten
und Persönlichkeitsprofile
Sie werden einen medizinischen Fragebogen ausfüllen,
der besonders schützenswerte Personendaten
enthalten kann. Diese Angaben werden vertraulich
behandelt und nur die medizinische
Begleitperson erhält Kenntnis dieser Angaben. Die
medizinische Begleitperson benötigt diese Informationen,
um in einem Notfall richtig reagieren zu
können. Sie erhalten den medizinischen Fragebogen
unmittelbar nach Beendigung der Reise zurück.
Die Angaben im medizinischen Fragebogen
werden nicht gespeichert.
Indem Sie den medizinischen Fragebogen ausfüllen
und der medizinischen Begleitperson aushändigen,
ermächtigen Sie diese ausdrücklich,
in den Fragebogen vor Abreise Einsicht zu nehmen.
Sie ermächtigen die medizinische Begleitperson
ausdrücklich in einem Notfall die notwendigen
Massnahmen zu ergreifen und die
Angaben im Fragebogen der zuständigen Fachperson(
en) oder (Amts-)Stellen usw. zugänglich
zu machen. Sofern der medizinische Fragebogen
Daten enthält, die Wirz Travel oder die Leistungserbringer
für die korrekte Vertragserfüllung kennen
müssen (z.B. Allergien), ermächtigen Sie die
medizinische Begleitperson diese Angaben, soweit
notwendig, Wirz Travel resp. den Leistungsträgern
zu übermitteln.
Die Zusammenstellung der erhobenen Kundendaten
kann unter Umständen zu einem sogenannten
Persönlichkeitsprofil führen. Wirz Travel verwendet
diese Daten, um Ihnen vor und während der Reise
einen besseren Service zu bieten. Wirz Travel übermittelt
diese Daten nicht an Dritte (ausgenommen
an Leistungserbringer, sofern für einen guten Reiseverlauf
angemessen). Sie ermächtigen Wirz Travel
ausdrücklich, die Kundendaten entsprechend
dieser Regelung zu verwenden.
18.4 Informationen über unsere Angebote
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere
Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die
Möglichkeit, diesen Dienst bei Wirz Travel abzubestellen.
18.5 Durchsetzung von Rechten und gesetzliche
Regelungen
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden
und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten
Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt
bei Verdacht auf eine Straftat.
Diese Datenschutzbestimmung steht unter Vorbehalt
gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher
Anordnungen, die Wirz Travel zu einer umfassenderen
Offenlegung von Daten verpflichten.
18.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht
in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder
unseren Informationsdienst abbestellen möchten,
wenden Sie sich bitte an Wirz Travel.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
und Wirz Travel AG ist schweizerisches Recht anwendbar.
Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird
Sarnen vereinbart.
19.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages.
19.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die
Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter
Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen
in anwendbaren Gesetzen oder internationale
Abkommen.
September 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tut uns leid, aber leider können Sie Ihr Haustier nicht mitbringen.
Rauchen in den Appartements ist verboten.
Keine laute Musik, keine Partys.
Kinder willkommen!
Allgemeine Reisebedingungen von:
Wirz Travel AG
Bitzighoferstrasse 16
6060 Sarnen/Switzerland
Tel. 041 666 57 57
sarnen@wirztravel.ch
wirztravel.ch
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Reisen mit
Stil®-Arrangement von Wirz Travel AG, 6060 Sarnen/
Switzerland (nachfolgend Wirz Travel genannt) interessieren.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde der
Text nur in der männlichen Form verfasst.
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Wirz Travel
für von Wirz Travel veranstaltete Reisen mit
Stil®-Arrangements.
2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen
und Wirz Travel abgeschlossen wird
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Wirz Travel kommt
mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer Anmeldung
durch Wirz Travel zustande. Die Anmeldung
bedarf der schriftlichen Form. Von diesem Zeitpunkt
an werden die Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Reisebedingungen)
für Sie und Wirz Travel wirksam. Besondere
Wünsche wie bestimmte Sitzplätze im Flugzeug
oder Zimmer usw. können nur als Wunsch
entgegengenommen, aber nicht garantiert werden.
Wirz Travel hat das Recht, innert angemessener
Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
Unsere Kataloge, Ausschreibungen auf unseren
Webseiten und in anderen Werbemitteln sind keine
verbindlichen Angebote.
2.2 Buchung für mehrere Reiseteilnehmer
Melden Sie als buchende Person weitere Reiseteilnehmer
an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten
(insbesondere Bezahlung des Reisepreises)
wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen
Vereinbarungen und diese Allgemeinen
Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
2.3. Namensangaben
Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren
Namen und die Namen der Mitreisenden wie in
den für die Reise verwendeten Personaldokumenten
(Pass usw.) anzugeben. Stimmen die Namen
auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem
Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis
überein (z.B. Fritz statt Friedrich), kann
Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft,
verweigert werden oder es entstehen Kosten
für die Neuausstellung des Tickets. Allfällige
Zusatzkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt,
resp. nicht bezogene Leistungen werden nicht zurückvergütet.
3. Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten
3.1. Unser Reiseprogramm setzt voraus, dass die
Reiseteilnehmer nicht gehbehindert und auf keine
Hilfsmittel (Krücken, Rollstuhl etc.) angewiesen
sind. Wir behalten uns vor, Reiseteilnehmer, die
diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Teilnahme
vor oder während der Reise auszuschliessen.
Vor Reisebeginn kommen die Annullierungskosten
nach Ziffer 6 zur Anwendung, während der
Reise Ziffer 10. Der Reiseteilnehmer verpflichtet
sich, den medizinischen Fragebogen/Notfallblatt
korrekt auszufüllen.
3.2. Sollten Sie auf Medikamente angewiesen sein,
sind Sie selber dafür besorgt, die entsprechenden
Mengen mit sich zu führen. Es kann sein, dass Ihr
Medikament im Ausland nicht erhältlich ist.
3.3. Annullierungskosten- und Rückreisekostenversicherung
Eine Annullations- und Rückreiseversicherung ist
für alle Reiseteilnehmer obligatorisch (siehe Anmeldeformular).
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Wirz Travel verlangt bei der Anmeldung einen
Nachweis der bestehenden Versicherung.
3.4 Von den Reiseteilnehmern wird erwartet, dass
sie sich in die Gruppe einfügen und sich kooperativ
verhalten sowie den Weisungen der Reiseleitung
Folge leisten.
4. Leistungen
4.1 Unsere Leistungen
4.1.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
in unserem Katalog, auf unserer
Internetseite oder der Reiseausschreibung sowie
der Reisebestätigung. Sonderwünsche
Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil,
wenn sie schriftlich und vorbehaltlos bestätigt
worden sind.
4.1.2 Wenn Sie Informationen direkt bei unseren
Leistungserbringern einholen oder aus dem Internet,
Foren usw. beziehen, verpflichten uns diese
Angaben nicht.
4.2 Beginn der Leistungen
Die Leistungen von Wirz Travel beginnen, wenn in
der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab
Flughafen in der Schweiz und bei Busreisen ab Einsteigeort.
Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind
Sie selber besorgt.
4.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet,
Sie über die Namen der ausführenden
Fluggesellschaften, sobald diese bestimmt sind, zu
informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine
namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch
eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem
Fall wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft
baldmöglichst mitgeteilt.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Reisedokumente
5.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie
aus dem Katalog/der Preisliste, der Internetausschreibung
resp. den weiteren Werbemitteln. Die
Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn
nichts anderes bei der Ausschreibung, in der Preisliste
oder auf der Internetseite erwähnt ist, pro
Person bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise
sind in Schweizer Franken angegeben. Der Frühbucher-
Rabatt ist nur bei speziell gekennzeichneten
Reisen und nur bei verbindlicher Anmeldung bis
zum angegebenen Termin anwendbar. Preisänderungen
nach Vertragsabschluss siehe Ziffer 6.
5.2 Zahlung
5.2.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine
Anzahlung von 30% des gesamten Reisepreises zu
leisten. Für Kreuzfahrten gelten höhere Prozentsätze,
die sich aus der Bestätigung ergeben.
5.2.2 Der restliche Reisepreis ist bis spätestens
45 Tage vor Abreise zahlbar, sofern nicht anders
vermerkt.
5.2.3 Kreditkarten, WIR- und REKA-Checks können
nicht an Zahlung genommen werden.
5.2.4 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung
oder Restzahlung berechtigt uns, nach erfolglosem
Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen
zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise
als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskosten
gemäss Ziffer 6 zur Zahlung fällig.
5.3 Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 46
Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag
anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
Im Weiteren gelten Ziffer 5.2.3 f.
5.4 Reisedokumente
Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden
Ihnen
die Dokumente nach vollständiger Zahlung
des Reisepreises anlässlich des Informations-Treffens
ausgehändigt. Bei Kurzreisen werden die Dokumente
per Post zugestellt.
6. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm
oder können die Reise nicht antreten
(Annullierung)
6.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen
oder die Reise absagen (annullieren), so müssen
Sie dies Wirz Travel persönlich oder durch einen
eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen
Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben.
6.2 Bearbeitungsgebühr
6.2.1 Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung,
der Benennung eines Ersatzreisenden,
einer Änderung der Reisedaten, gebuchter
Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des
Reisebeginns usw. oder bei einer Reiseabsage (Annullierung)
werden nebst den Umbuchungs- oder
Annullationskosten der Leistungsträger pro Person
CHF 200.–, pro Auftrag, maximal CHF 300.– als Bearbeitungsgebühr
durch Wirz Travel erhoben.
6.2.2 Wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung
(Ziffer 3.3) abgeschlossen haben, ersehen Sie
aus der Versicherungspolice, ob diese Bearbeitungsgebühr
von Ihrer Versicherung bezahlt wird.
6.3 Annullationskosten
Die Annullationskosten richten sich je nach Reise.
Wir haben die Annullationsbedingungen in folgende
Kategorien aufgeteilt:
A Europa-Reisen C Schiffsreisen
B Übersee-Reisen D Musikreisen
A 120 - 91 Tage vor Abreise 20%
90 – 61 Tage vor Abreise 30%
60 – 46 Tage vor Abreise 40%
45 – 30 Tage vor Abreise 80%
29 – 00 Tage vor Abreise 100%
B 180 – 151 Tage vor Abreise 30%
150 – 90 Tage vor Abreise 50%
89 – 61 Tage vor Abreise 60%
60 – 46 Tage vor Abreise 80%
45 – 00 Tage vor Abreise 100%
C 365 – 180 Tage vor Abreise 20%
179 – 150 Tage vor Abreise 30%
149 – 119 Tage vor Abreise 40%
118 – 90 Tage vor Abreise 50%
89 – 61 Tage vor Abreise 60%
60 – 46 Tage vor Abreise 80%
45 – 00 Tage vor Abreise 100%
D* 365 – 91 Tage vor Abreise 30%
90 – 61 Tage vor Abreise 40%
60 – 46 Tage vor Abreise 60%
45 – 30 Tage vor Abreise 80%
29 – 00 Tage vor Abreise 100%
* Zusätzlich zu den Annullierungsgebühren (ausgenommen
bei der 100%-Staffel) werden die Eintrittskarten
für musikalische Veranstaltungen zu
100% verrechnet.
6.4 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-,
Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens
Ihrer Erklärung bei Wirz Travel zu den normalen
Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und
Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per
E-Mail, über unsere Internetseite, oder andere
elektronische Medien.
7. Änderungen der Prospektausschreibungen,
Preisänderungen, Programmänderungen, Änderungen
im Transportbereich
7.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Wirz Travel behält sich ausdrücklich das Recht vor,
Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungen
auf Internetseiten usw. sowie Preise
vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall
sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss.
7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
7.2.1 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können
sich aus
• der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten
(einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
• neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren
(wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren,
Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren,
Klimaabgaben, Einführung oder
Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben,
staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder
• Wechselkursänderungen ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen,
so können diese an Sie weitergegeben werden.
Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
7.2.2 Wir werden Sie bis spätestens 3 Wochen vor
Reisebeginn über eine Preiserhöhung informieren.
Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt
(bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro
Person), stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten
Rechte zu.
7.3 Programmänderungen, Änderungen im
Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor
Reisebeginn
Wirz Travel behält sich auch in Ihrem Interesse das
Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte
Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart,
Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten
usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt,
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände,
behördliche Massnahmen, Streiks usw. es
erfordern. Wirz Travel bemüht sich, Ihnen gleichwertige
Ersatzleistungen anzubieten. Wirz Travel
orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen
und deren Auswirkungen auf den Preis.
7.3.1 Besetzungsänderungen bei musikalischen
Veranstaltungen
Besetzungsänderungen seitens der Opern-, Festspiel-
und Konzerthäuser nach Vertragsabschluss
berechtigen nicht zur Annullierung der Reise. Eintrittskarten
können nicht annulliert/zurückgegeben
werden und sind nicht rückerstattbar.
7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss
der Reisepreis erhöht, Programmänderungen
oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen
werden
7.4.1 Führt die Programmänderung oder die Änderung
einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen
Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes
oder beträgt die Preiserhöhung mehr als
10 Prozent bezogen auf den Gesamtpreis der Reise
pro Person, so haben Sie folgende Rechte:
• Sie können die Vertragsänderung annehmen;
• Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
vom Vertrag schriftlich zurücktreten und
Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich
rückerstattet;
• Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt
unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie
an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen
Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht,
Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise
günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet.
Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der
Preis der Ersatzreise zu bezahlen.
7.4.2 Lassen Sie uns keine Mitteilung zukommen,
so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung
oder der Änderung einzelner vereinbarter
Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten,
wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizerischen
Post übergeben.
8. Reiseabsage durch Wirz Travel
8.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Wirz Travel ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen,
wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen
dazu berechtigten Anlass geben, die Teilnahmevoraussetzungen
nicht erfüllen oder den medizinischen
Fragebogen/Notfallblatt nicht, nicht vollständig oder
nicht korrekt ausgefüllt haben. In diesem Fall kommen
die Bestimmungen über die Annullierung der
Reise nach Ziffer 6 zur Anwendung unter Vorbehalt
weiterer Schadenersatzforderungen.
8.2 Mindestteilnehmerzahl
Für von Wirz Travel angebotenen Reisen gilt eine
Mindestteilnehmerzahl von 18 Personen, bei Kreuzfahrten
sind es 20 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, kann Wirz Travel die
Reise bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn absagen.
In diesem Fall zahlen wir den bezahlten
Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits
sind ausgeschlossen.
8.3 Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt,
Streiks
8.3.1. Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare
Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen,
Epidemien, Pandemien, Unruhen), behördliche
Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise
erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen,
kann Wirz Travel die Reise absagen. In diesem
Fall zahlen wir Ihnen bezahlte Beträge unter
Abzug bereits entstandener oder trotz Annullierung
zu bezahlender Kosten (wie für Flugtickets, Hotels
usw.) zurück. Es werden pro Person CHF 150.– pro
Auftrag, maximal CHF 200.–, als Bearbeitungsgebühr
erhoben. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits
sind ausgeschlossen.
8.3.2 Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt
werden kann oder nicht, ziehen wir die
Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes
für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie
des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und
prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise
resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret
bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen
möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns
das Recht vor, die Reise abzusagen.
9. Programmänderungen, Leistungsausfälle
während der Reise
9.1 Wirz Travel ist bemüht, die Reise wie vereinbart
durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungsund
Programmänderungen kommen. In diesen Fällen
wird Ihnen Wirz Travel soweit als möglich eine
gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe
übermässige Kosten oder unverhältnismässigen
Aufwand verursachen, darf Wirz Travel die Abhilfe
verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten
des Reisenden.
9.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen
oder Leistungsausfälle durch höhere Gewalt verursacht
werden, darf Wirz Travel die Abhilfe verweigern.
Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten
des Reisenden.
10. Nicht bezogene Leistungen / Sie treten die
Reise an, können sie aber nicht beenden
10.1 Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder
bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen
der Preis für das Reisearrangement resp. die
nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet
werden.
10.2 In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung
oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden
Person) wird Ihnen die Wirz Travel-
Reiseleitung soweit als möglich bei der Organisation
der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
10.3 Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw.,
gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang
auch die Möglichkeit zum Abschluss
einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung,
welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist, siehe
Ziffer 3.3.
11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
11.1 Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung
oder erleiden Sie einen Schaden, so sind
Sie verpflichtet, bei der Wirz Travel-Reiseleitung
unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden
und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
11.2 Die Wirz Travel-Reiseleitung wird bemüht sein,
in der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten.
Wird in der der Reise angemessenen Frist
keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend,
so lassen Sie die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Wirz Travel-
Reiseleitung schriftlich festhalten. Diese sind
nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen
udgl. anzuerkennen.
11.3 Je nach Reisedestination kann ein anderes Vorgehen
bei Mängeln und Schäden festgelegt sein.
11.4 Selbstabhilfe
Sofern in der der Reise angemessenen Frist keine
Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen
Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst
für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten
werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten
Reise (Hotelkategorie, Transportmittel
usw.) und gegen Beleg von Wirz Travel ersetzt, vorausgesetzt
Sie haben den Mangel beanstandet und
eine schriftliche Bestätigung verlangt (Ziffer 11.1f.;
weitere Einzelheiten unter Ziffer 12).
11.5 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Wirz
Travel geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen
usw. gegenüber Wirz Travel
geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung
innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende
schriftlich Wirz Travel unterbreiten. Ihrer Forderung
sind die Bestätigung der Wirz Travel-Reiseleitung
und allfällige Beweismittel beizulegen.
11.6 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht
nach Ziffer 11.1f. anzeigen, so verlieren und verwirken
Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf
Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises,
Kündigung des Vertrages, Schadenersatz usw. Gleiches
gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert
einem Monat nach vertraglichem Reiseende
schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.
Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck
(Ziffer 11.7).
11.7 Fluggepäck
Schäden am Fluggepäck oder dessen verzögerte
Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der
zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige
(P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen
ab, wenn keine Schadenanzeige oder diese
verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden
nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge
verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen,
nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt
worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher
Rechte verlustig.
12. Haftung von Wirz Travel AG
12.1 Allgemeines
Wirz Travel vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender
Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht
erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres
Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit
es uns nicht möglich war, an Ort und Stelle eine
gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Im Falle der Selbstabhilfe (Ziffer 11.4) wird Ihnen Ihr
Mehraufwand bis maximal den zweifachen Reisepreis/
Person je Reisender ersetzt. Vorbehalten
bleibt Ziffer 9. und nachfolgende Bestimmungen.
12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.2.1 Internationale Abkommen und nationale
Gesetze
Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen
Abkommen beruhende Gesetze oder nationale
Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse
der Entschädigung bei Schäden usw. aus Nichterfüllung
oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so
haftet Wirz Travel nur im Rahmen dieser Abkommen
und Gesetze.
Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen
beruhende Gesetze und nationale Gesetze
mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen
bestehen insbesondere im Transportwesen
(wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt
auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
12.2.2 Haftungsausschlüsse
Wirz Travel haftet nicht, wenn die Nichterfüllung
oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf
folgende Ursachen zurückzuführen ist:
• auf Versäumnisse oder Handlungen Ihrerseits vor
oder während der Reise;
• auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse
eines Dritten, der an der Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt
ist;
• auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches
Wirz Travel oder der Leistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden
konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht,
Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden,
Entschädigung für Selbstabhilfe,
usw. von Wirz Travel ausgeschlossen.
12.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung
oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages
sind, haftet Wirz Travel im Rahmen dieser
Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der
anwendbaren internationalen Abkommen, der auf
internationalen Abkommen beruhenden Gesetze
und nationalen Gesetze.
12.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden
usw.)
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden,
die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen
Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung
von Wirz Travel auf maximal den zweifachen
Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser
der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht
worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen sowie die
anwendbaren internationalen Abkommen, die auf
internationalen Abkommen beruhenden Gesetze
und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten
oder Haftungsausschlüssen.
12.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene
Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene
Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet
Wirz Travel nicht.
12.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck,
Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys
usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen,
Bargeld, Schmuck, Kreditkarten,
Foto- und Videoausrüstungen, Handys, Medikamente
usw. selber verantwortlich sind.
In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe
aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in
keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder
sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.
Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch
von abhandengekommenen Wertgegenständen,
Foto- und Videoausrüstung, Bargeld,
Schmuck, Kreditkarten, Handys usw. haften wir
nicht.
12.2.7 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können
wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren.
Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens,
Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen,
Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw.
können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen
haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei
Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
12.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können
u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen
oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und
Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in
Ihrer
eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen
Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese
Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen
veranstaltet (Fremdleistungen). Wirz
Travel ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in
keinem Falle.
12.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach
den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und
internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden
(d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem
Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je
Reisender beschränkt, sofern nicht internationale
Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende
Gesetze, nationale Gesetze oder diese
Allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen tiefere
Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse
vorsehen.
12.5 Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres
nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten
bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren
internationalen Abkommen, auf internationalen
Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen
Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht
abänderbare Verjährungsfristen.
13. Weiterreise nach Ankunft
Wenn Sie Ihre private Heimreise nach Ihrer Ankunft
in der Schweiz planen, berücksichtigen Sie bitte
mögliche Ankunftsverspätungen Ihres Fluges, Zuges
oder Cars usw. – Ankunftsverspätungen sind
auch bei guter Reiseplanung immer möglich – z.B.
bei Ankunft in Zürich-Flughafen sollten Sie mindestens
120 Minuten bis zur Abfahrt Ihres Zuges einplanen.
Nach Langstreckenflügen ist diese Zeitspanne
angemessen zu verlängern. Denken Sie
daran, dass Pass- und Zollkontrollen erhebliche Zeit
in Anspruch nehmen können.
14. Versicherungen
14.1 Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen
ist beschränkt. Wirz Travel empfiehlt
Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz
zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-
Versicherung, Annullierungskostenversicherung,
Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-
Rückreisekosten-Versicherung usw.
15. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften,
Gepäckbestimmungen
15.1 Einreisebestimmungen
Bei den Reiseunterlagen finden Sie die Angaben
über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben
gelten für Schweizer Bürger/innen und Bürger/innen
Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben
bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt,
damit Wirz Travel Sie über die entsprechenden Vorschriften
orientieren kann. Dabei geht Wirz Travel
davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft,
Staatenlosigkeit usw. vorliegen.
15.2 Schengen Staaten
Wenn Sie als Bürger eines Schengen-Staates von
einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-
Staat einreisen, werden keine systematischen
Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl
müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen
Reisepapieren ausweisen können. Das
heisst, Sie müssen das vorgeschriebene Personaldokument
jederzeit mit sich zu führen.
15.3 Visa und Reisedokumente
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert,
Visa eingeholt werden müssen usw., sind Sie selber
dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument
nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt
und müssen Sie die Reise absagen oder ändern, gelten
die Annullierungsbestimmungen. Visaanträge
usw. sind immer vollständig auszufüllen. Die Vorund
Familiennamen sind wie im verwendeten Personaldokument
aufgeführt anzugeben.
15.4 Anmeldung bei Behörden
15.4.1 Je nach Reisedestination müssen Sie sich vor
Abreise rechtzeitig bei einer ausländischen Behörde
anmelden (z.B. USA: Electronic System for
Travel Authorization (ESTA), https://esta.cbp.dhs.
gov/. Eine Einreise ist nur möglich, wenn Sie die
Einreisegenehmigung erhalten haben. Wirz Travel
weist Sie auf dieses Prozedere hin, doch sind Sie
selber für die Anmeldung verantwortlich.
Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert
oder keine Einreisegenehmigung erteilt werden,
können Ihnen die nicht bezogenen Leistungen
nicht rückerstattet werden.
Solche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig
sein. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.
15.4.2 Zudem ist es möglich, dass Sie am Flughafen
oder während des Fluges weitere Formulare für die
Einreise ins Zielland ausfüllen müssen. Diese werden
den zuständigen Behörden übermittelt (z.B.
USA: Advance Passenger Information System). Viele
Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare
auf ihren Webseiten aufgeschaltet, sodass
die Formulare im Voraus ausgefüllt werden können.
Ihre Buchungsstelle wird Sie orientieren oder Sie
finden diese Angaben in den Reiseunterlagen.
15.5 Einhaltung der Einreisebestimmungen
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der
Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften
verantwortlich. Wenn Sie Medikamente mit sich
führen, klären Sie ab, ob Sie diese ins Reiseland
einführen dürfen und welche Mengen zulässig
sind. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung haben
Sie die Rückreisekosten zu übernehmen. Überprüfen
Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen
Dokumente bei sich haben.
15.6 Gepäckbestimmungen
Wirz Travel wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen
informieren oder Sie finden diese
Informationen in den Reiseunterlagen. Für Übergepäck
(Koffer und im speziellen Handgepäck) entstehen
zusätzliche Kosten zu Ihren Lasten.
16. Sicherstellung der Kundengelder
Wirz Travel ist Teilnehmer am Garantiefonds der
Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der
Schweizer Reisebranche garantiert Ihnen die Sicherstellung
der im Zusammenhang mit Ihrer
gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge.
Detaillierte Angaben finden Sie unter:
www.garantiefonds.ch
17. Ombudsman
17.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung
sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der
Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman
ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen
Ihnen und Wirz Travel eine faire und ausgewogene
Einigung zu erzielen.
17.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
8038 Zürich
Tel. 044 485 45 35
info@ombudsman-touristik.ch
www.ombudsman-touristik.ch
18. Datenschutz
18.1 Ihre Daten
Wirz Travel benötigt von Ihnen und den Mitreisenden
verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname,
Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur
korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen
dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Wir sind
verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und
speichern sie in der Schweiz/in Deutschland.
18.2 Übermittlung an Leistungsträger und
Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung
notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten.
Diese können sich im Ausland befinden, wo
der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard
entspricht.
Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher
Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen
an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies
betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich,
Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information
System (APIS), resp. TSA Secure Flight Programm)
oder Hoteliers.
18.3 Besonders schützenswerte Personendaten
und Persönlichkeitsprofile
Sie werden einen medizinischen Fragebogen ausfüllen,
der besonders schützenswerte Personendaten
enthalten kann. Diese Angaben werden vertraulich
behandelt und nur die medizinische
Begleitperson erhält Kenntnis dieser Angaben. Die
medizinische Begleitperson benötigt diese Informationen,
um in einem Notfall richtig reagieren zu
können. Sie erhalten den medizinischen Fragebogen
unmittelbar nach Beendigung der Reise zurück.
Die Angaben im medizinischen Fragebogen
werden nicht gespeichert.
Indem Sie den medizinischen Fragebogen ausfüllen
und der medizinischen Begleitperson aushändigen,
ermächtigen Sie diese ausdrücklich,
in den Fragebogen vor Abreise Einsicht zu nehmen.
Sie ermächtigen die medizinische Begleitperson
ausdrücklich in einem Notfall die notwendigen
Massnahmen zu ergreifen und die
Angaben im Fragebogen der zuständigen Fachperson(
en) oder (Amts-)Stellen usw. zugänglich
zu machen. Sofern der medizinische Fragebogen
Daten enthält, die Wirz Travel oder die Leistungserbringer
für die korrekte Vertragserfüllung kennen
müssen (z.B. Allergien), ermächtigen Sie die
medizinische Begleitperson diese Angaben, soweit
notwendig, Wirz Travel resp. den Leistungsträgern
zu übermitteln.
Die Zusammenstellung der erhobenen Kundendaten
kann unter Umständen zu einem sogenannten
Persönlichkeitsprofil führen. Wirz Travel verwendet
diese Daten, um Ihnen vor und während der Reise
einen besseren Service zu bieten. Wirz Travel übermittelt
diese Daten nicht an Dritte (ausgenommen
an Leistungserbringer, sofern für einen guten Reiseverlauf
angemessen). Sie ermächtigen Wirz Travel
ausdrücklich, die Kundendaten entsprechend
dieser Regelung zu verwenden.
18.4 Informationen über unsere Angebote
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere
Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die
Möglichkeit, diesen Dienst bei Wirz Travel abzubestellen.
18.5 Durchsetzung von Rechten und gesetzliche
Regelungen
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden
und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten
Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt
bei Verdacht auf eine Straftat.
Diese Datenschutzbestimmung steht unter Vorbehalt
gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher
Anordnungen, die Wirz Travel zu einer umfassenderen
Offenlegung von Daten verpflichten.
18.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht
in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder
unseren Informationsdienst abbestellen möchten,
wenden Sie sich bitte an Wirz Travel.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
und Wirz Travel AG ist schweizerisches Recht anwendbar.
Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird
Sarnen vereinbart.
19.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages.
19.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die
Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter
Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen
in anwendbaren Gesetzen oder internationale
Abkommen.
September 2024
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
Apartments Wirz Travel bzw. Wirz Travel AG («Wir») ist als Datenverantwortliche für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten zuständig. Unsere Aufgabe ist es, unseren Kunden ein umfassendes Angebot an Reisedienstleistungen zu bieten.
In dieser Datenschutzerklärung erläutern wir Ihnen, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und wie Sie diese kontrollieren und verwalten können. .
Diese Datenschutzerklärung entspricht den Anforderungen des schweizerischen Datenschutzrechts sowie – sofern und soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
1. SIND SIE VON DIESER MITTEILUNG BETROFFEN?
Diese Datenschutzerklärung gilt für Sie und Ihre Mitreisenden, wenn Sie:
· - einer unserer Kunden sind oder in einer vertraglichen Beziehung zu uns stehen
· - sich für unsere Produkte oder Dienstleistungen interessieren und uns daher Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen (z.B. auf unserer Webseite oder bei Veranstaltungen), damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Wenn Sie uns personenbezogene Daten anderer Personen zur Verfügung stellen, stellen Sie bitte sicher, dass sie diese über die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten informieren und auffordern, diese Datenschutzerklärung zu lesen. Wir werden sicherstellen, dass wir dies ebenfalls tun, wann immer es möglich ist (z. B. bei Vorliegen der Kontaktdaten der betreffenden Person).
2. WIE KÖNNEN SIE UNSERE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN KONTROLLIEREN?
Sie haben Rechte, die es Ihnen ermöglichen, Ihre personenbezogenen Daten und die Art und Weise, wie wir sie verarbeiten, wirksam zu kontrollieren. Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihre Rechte im Zusammenhang mit Ihren Personendaten.
Wenn Sie die unten aufgeführten Rechte ausüben möchten, reichen Sie bitte einen Antrag per E-Mail an sarnen@wirztravel.ch oder per Post an folgende Adresse ein: Wirz Travel AG, Bitzighoferstrasse 16, 6060 Sarnen.
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2.3. Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten beantragen
Wenn Sie es wünschen, können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
2.4. Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage berechtigter Interessen widersprechen
Wenn Sie mit einer auf einem berechtigten Interesse beruhenden Verarbeitung nicht einverstanden sind, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer individuellen Situation ergeben, Widerspruch einlegen. Informieren Sie uns in dem Fall detailliert über die entsprechende Verarbeitung und die Gründe für Ihren Widerspruch. Wir werden die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einstellen, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
2.5. Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zwecks Direktwerbung widersprechen
Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zwecks Direktwerbung, jederzeit zu widersprechen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
2.6. Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen
Wenn Sie die Richtigkeit der von uns verwendeten personenbezogenen Daten bestreiten oder gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen, werden wir Ihren Antrag prüfen oder überarbeiten. Sie können verlangen, dass wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken, während wir Ihren Antrag prüfen.
2.7. Sie haben Rechte gegen eine automatisierte Einzelentscheidung
Sie haben grundsätzlich das Recht, nicht einer ausschliesslich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschliesslich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Wir können jedoch eine solche Entscheidung automatisieren, wenn sie für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags mit uns erforderlich ist, aufgrund von Rechtsvorschriften zulässig ist oder wenn Sie Ihre Einwilligung gegeben haben.
In jedem Fall haben Sie das Recht, die Entscheidung anzufechten, Ihren Standpunkt darzulegen und das Eingreifen einer zuständigen Person mit der Überprüfung der Entscheidung zu verlangen.
2.8. Sie können Ihre Einwilligung widerrufen
In denjenigen Fällen, in denen eine Verarbeitung auf einer von Ihnen erklärten Einwilligung basiert, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
2.9. Sie können die Übertragbarkeit eines Teils Ihrer personenbezogenen Daten verlangen
Sie können eine Kopie der und von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format anfordern. Sofern technisch machbar, können Sie verlangen, dass wir diese Kopie an einen Dritten übermitteln.
2.10. Beschwerde beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
Zusätzlich zu den oben genannten Rechten können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. In der Schweiz ist dies der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Feldeggweg 1, 3003 Bern.
3. FÜR WELCHEN ZWECK UND AUF WELCHER RECHTSGRUNDLAGE VERWENDEN WIR IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN?
3.
3.1. Vertragsabwicklung und berechtigtes Interesse
In diesem Abschnitt erläutern wir, zu welchem Zweck wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht. In erster Linie verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten, um einen Vertrag, dessen Vertragspartei Sie sind, abzuwickeln oder auf Ihren Wunsch hin vorvertragliche Massnahmen durchzuführen. Wir können aber auch Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um unser berechtigtes Interesse oder das von Dritten zu erfüllen.
Ihre personenbezogenen Daten werden insbesondere verarbeitet, wenn dies für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, um:
· einen Vertrag mit Ihnen abschliessen. Wir können personenbezogene Daten verarbeiten, um Sie als neuen Kunden zu registrieren, einen Vertrag abzuschliessen und diesen mit Ihnen zu erfüllen;
· Ihnen Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die Sie im Rahmen des jeweiligen Vertrags erworben haben;
· die Abrechnung, Rechnungsstellung und das Inkasso durchzuführen;
· für Versicherungszwecke;
· Beratungsleistungen anzubieten;
· im Bedarfsfall in Schwierigkeiten während des Aufenthalts Hilfe leisten zu können;
· Ihnen einen Zugang zu unseren digitalen Plattformen zu verschaffen. Wir können personenbezogene Daten verarbeiten, wenn Sie unsere digitalen Plattformen zu verschiedenen Zwecken nutzen (z. B. zur Verwaltung Ihrer persönlichen Informationen oder um Zugang zu Reiseinformationen zu erhalten);
· um Zugang zu unseren Räumlichkeiten und Anlagen zu gewähren. Wir können personenbezogene Daten verarbeiten, wenn Sie uns in unseren Räumlichkeiten besuchen, um eine angemessene Zugangs- und Sicherheitskontrolle durchzuführen;
· um mit Ihnen zu kommunizieren. Wir können personenbezogene Daten verarbeiten, wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, wenn Sie uns um Informationen über unser Unternehmen oder unsere Dienstleistungen bitten oder wenn der Vertrag aktualisiert werden muss;
· Ihre Anfragen zu beantworten und Sie zu unterstützen;
· die Auflösung des Vertrages zu verwalten.
Wenn wir eine Verarbeitungstätigkeit auf ein berechtigtes Interesse stützen, wägen wir dieses Interesse gegen Ihre Interessen oder Grundrechte und -freiheiten ab, um sicherzustellen, dass sie in einem angemessenen Verhältnis stehen. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit als Reiseanbieter verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten auch um:
· unsere Produkte und Dienstleistungen weiterzuentwickeln;
· die Cybersicherheit zu verbessern, unsere Plattformen und Websites zu verwalten und die Geschäftskontinuität zu gewährleisten;
· Einführung von IT-Lösungen umzusetzen;
· Wartung von IT-Systemen im laufenden Betrieb durchzuführen;
· die Automatisierung und Effizienz unserer betrieblichen Abläufe und unserer Kundendienstleistungen zu verbessern (z. B. automatisches Ausfüllen von Beschwerden, Nachverfolgung Ihrer Anfragen und Verbesserung Ihrer Zufriedenheit auf der Grundlage personenbezogener Daten, die während unserer Interaktionen mit Ihnen erhoben werden, z. B. Telefonaufzeichnungen, E-Mails oder Chats);
· die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung im Zusammenhang mit rechtlichen Streitigkeiten und behördlichen Verfahren ermöglichen;
· Wettbewerbe, Werbeaktionen zu organisieren und die Meinungsumfragen und Umfragen zur Kundenzufriedenheit durchzuführen.
3.2. Werbung und Marketing
Wenn Sie Kunde sind und sofern Sie nicht widersprechen, können wir Ihnen Angebote für unsere Produkte und Dienstleistungen zusenden. Wir stellen sicher, dass sich diese kommerziellen Angebote auf Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die für Ihre Bedürfnisse relevant sind und Ihre bereits in Anspruch genommenen Angebote ergänzen. Sie können dem jederzeit widersprechen.
3.3. Einwilligung
Für bestimmte Verarbeitungen personenbezogener Daten werden wir Sie gezielt informieren und um Ihre Einwilligung bitten. Selbstverständlich können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
Insbesondere bitten wir Sie um Ihre Einwilligung für:
· Die Übermittlung von besonders schützenswerte Personendaten an Dritte;
· Eine massgeschneiderte Anpassung unserer Angebote und Produkte oder Dienstleistungen auf der Grundlage eines komplexen Profils, um Ihre Bedürfnisse und Ihr Verhalten vorherzusagen;
· alle elektronischen Angebote für Produkte und Dienstleistungen, die nicht denen ähneln, die Sie erworben haben, oder für Produkte und Leistungen von unseren vertrauenswürdigen Partnern.
Bei Bedarf können wir Sie um weitere Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bitten, was jedoch keine Auswirkung auf bereits erfolgte Datenbearbeitungen hat.
4. WELCHE ARTEN VON PERSONENBEZOGENEN DATEN WERDEN VON UNS ERFASST?
Wir sammeln und verwenden Ihre persönlichen Daten, d. h. alle Informationen, die Sie identifizieren oder die es ermöglichen, Sie zu identifizieren.
Abhängig von der Art des Produkts oder der Dienstleistung, die wir Ihnen anbieten, und den Interaktionen, die wir mit Ihnen haben, sammeln wir verschiedene Arten von personenbezogenen Daten über Sie:
· Kontaktinformationen, (private oder berufliche) Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer;
· Persönliche Angaben, z.B. Geschlecht, Geburtstag und Alter, Familienstand, Nationalität, Passangaben, usw.
· Lebensstil, z.B. Hobbys und Interessen, Reisen;
· Angaben zu Reisen, wie Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis,Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Vielfliegerprogramme, usw.;
· Gesundheitsdaten, z.B. Angaben über gesundheitsbedingte besondere Bedürfnisse oder Erkrankungen und Unfälle während einer Reise;
· Finanzangaben, z.B. Zahlungsinformationen, Kreditkartennummer, Kontoangaben;
· Daten über Ihre Gewohnheiten und Präferenzen, in Bezug auf die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen;
· Daten aus unseren Interaktionen mit Ihnen, z. B. Ihre Kommentare, Vorschläge, Bedürfnisse, die während unseres Austauschs mit Ihnen persönlich in unseren Standorten und während der telefonischen Kommunikation (Gesprächsnotiz oder Gesprächsaufzeichnung), der Kommunikation per E-Mail, Chat, Chatbot, dem Austausch auf unseren sozialen Medien und Ihren eventuellen Beschwerden gesammelt wurden. Ihre Verbindungs- und Trackingdaten (z.B. erhoben über Cookies für nicht werbliche oder analytische Zwecke auf unseren Websites), Online-Dienstleistungen, sonstigen Anwendungen;
· Daten über Ihre Geräte (Mobiltelefon, Computer, Tablet, usw.), wie IP-Adresse, technische Daten und eindeutige Identifizierungsdaten;
· Personalisierte Anmeldedaten oder Sicherheitsmerkmale, die verwendet werden, um Sie mit der Website und den Apps von uns zu verbinden.
5. VON WEM ERHEBEN WIR PERSONENBEZOGENE DATEN?
Personenbezogene Daten erheben wir in der Regel direkt von Ihnen. Wir können sie aber auch aus anderen Quellen erheben.
Manchmal erheben wir Daten aus öffentlichen Quellen:
· Veröffentlichungen/Datenbanken, die von offiziellen Behörden oder Dritten zur Verfügung gestellt werden (z.B. das Schweizerische Handelsamtsblatt oder das Handelsregister);
· Websites/Auftritte in sozialen Medien von juristischen Personen oder Firmenkunden, die Informationen enthalten, die Sie offengelegt haben (z. B. Ihre eigene Website oder Ihr Auftritt in den sozialen Medien);
· öffentliche Informationen, z.B. Informationen aus den Medien.
6. AN WEN GEBEN WIR IHRE PERSÖNLICHEN DATEN WEITER UND WARUM?
Um einige der in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke, insbesondere die Durchführung einer Reise, zu erfüllen, können wir Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls an andere weitergeben. Dies können die folgenden sein:
· Auftragsverarbeiter, die in unserem Auftrag Dienstleistungen erbringen (z. B. IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung und Vertrieb sowie Marketing);
· bestimmte regulierte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare oder Wirtschaftsprüfer, wenn dies unter bestimmten Umständen (Rechtsstreitigkeiten, Rechnungsprüfung usw.) erforderlich ist sowie an unsere Versicherer;
· Partner zur Durchführung von Werbung, Markt- und Meinungsforschung;
· Partner zur Unterstützung bei der Aufklärung von Straftaten (z.B. Betrug), Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
7. INTERNATIONALE ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Bei internationalen Übermittlungen aus der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in ein Nicht-EWR-Land (Drittland) kann es zur grenzüberschreitenden Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten kommen. Sie müssen insbesondere mit der Übermittlung Ihrer Daten in ihre Reiseländer rechnen. Aber auch in Länder Europas, der USA und weltweit, wo sich die von uns benutzten Dienstleister und Leistungsträger befinden. Hat der EDÖB oder die Europäische Kommission anerkannt, dass ein Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet, können Ihre personenbezogenen Daten auf dieser Grundlage übermittelt werden.
Bei Übermittlungen in ein Drittland, dessen Schutzniveau vom EDÖB und von der Europäischen Kommission nicht als angemessen anerkannt wurde, stützen wir uns entweder auf eine für die jeweilige Situation geltende Ausnahmeregelung (z. B. wenn die Übermittlung zur Erfüllung unseres Vertrags mit Ihnen erforderlich ist) oder wenden eine der folgenden geeigneten Garantien an, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten:
· vom EDÖB und der Europäischen Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln;
· verbindliche interne Datenschutzvorschriften.
Um eine Kopie dieser Garantien oder Informationen darüber zu erhalten, wo diese erhältlich sind, können Sie einen schriftlichen Antrag gemäss Ziffer 2 stellen.
8. WIE LANGE BEWAHREN WIR IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUF?
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten so lange aufbewahren, wie es für die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sowie für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften erforderlich ist, oder für einen anderen Zeitraum im Hinblick auf unser berechtigtes Geschäftsinteressen, wie z. B. die ordnungsgemässe Buchführung und die Beantwortung von Rechtsansprüchen oder behördlichen Anfragen.
9. DATENSICHERHEIT
Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen, um Ihre bei uns gespeicherten Personendaten gegen Manipulation, teilweisen oder vollständigen Verlust und gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen (z.B. Verschlüsselung der Datenübertragung, Zugangskontrollen, usw.). Unsere Sicherheitsmassnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Wir ergreifen angemessene Vorsichtsmassnahmen, um Ihre Daten zu schützen. Die Übermittlung von Informationen über das Internet und andere elektronische Mittel birgt stets gewisse Sicherheitsrisiken und wir können für die Sicherheit von Informationen, die auf diese Weise übermittelt werden, keine Garantie übernehmen.
10. WIE SIE DIE ENTWICKLUNG DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG VERFOLGEN KÖNNEN
In einer Welt, in der sich die Technologien ständig weiterentwickeln, überprüfen wir diese Datenschutzerklärung regelmässig und aktualisieren sie bei Bedarf.
Es gilt die jeweils aktuelle auf unserer Website publizierte Fassung. Wir empfehlen Ihnen, die neueste Version dieses Dokuments online einzusehen. Wir werden Sie über unsere Website oder über unsere üblichen Kommunikationskanäle über Änderungen informieren.